Grundpflege SGB XI

Die Grundpflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Anspruch auf diese Grundpflege haben Pflegebedürftige mit einem anerkanntem Pflegegrad 1-5 (ehemals Pflegestufen).
Für die grundpflegerischen Tätigkeiten ist keine ärztliche Anordnung notwendig.
Leistungen der Grundpflege:
Körperpflege (Waschen, Mund- und Zahnpflege)
Betten und Lagern
An- & Auskleiden
Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
Unterstützung beim Toilettengang
Verwendung von Inkontinenzprodukten
Prävention von Dekubitus, Thrombose, etc.
Stomaversorgung